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   BFH, 02.01.1995 - III B 39/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,16926
BFH, 02.01.1995 - III B 39/93 (https://dejure.org/1995,16926)
BFH, Entscheidung vom 02.01.1995 - III B 39/93 (https://dejure.org/1995,16926)
BFH, Entscheidung vom 02. Januar 1995 - III B 39/93 (https://dejure.org/1995,16926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei Beschwerdeeinlegung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Abgrenzung eines Bauwerks gegenüber einer Betriebsvorrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 27.03.1992 - III B 547/90

    Anforderungen an Darlegung einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 02.01.1995 - III B 39/93
    Dazu wäre insbesondere erforderlich gewesen auszuführen, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der aufgeworfenen Rechtsfragen umstritten ist und damit Klärungsbedarf besteht (s. hierzu aus jüngerer Zeit z. B. den Beschluß des erkennenden Senats vom 27. März 1992 III B 547/90, BFHE 168, 17, BStBl II 1992, 842; auch Schmid, Deutsches Steuerrecht 1993, 1284, 1286).
  • BFH, 22.04.1988 - III R 34/83

    Abgrenzung eines Bauwerks gegenüber einer Betriebsvorrichtung im Hinblick auf

    Auszug aus BFH, 02.01.1995 - III B 39/93
    Zu derartigen Ausführungen hätte im Streitfall um so mehr Veranlassung bestanden, als die Rechtsprechung bei der Abgrenzung eines Bauwerks gegenüber der Betriebsvorrichtung -- auch im Investitionszulagenrecht -- seit jeher vom Gebäudebegriff ausgeht (s. hierzu z. B. das Urteil des erkennenden Senats vom 22. April 1988 III R 34/83, BFH/NV 1989, 127 m. w. N., zu § 19 des Berlinförderungsgesetzes).
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